Rechtsanwalt: Was kostet er?

Wenn sie als Unternehmer einen Rat von einem Anwalt benötigen, können sie sein Honorar frei verhandeln. In der Regel liegen die Stundensätze, die ein Anwalt veranschlagt, zwischen 200Euro und 350Euro. Wenden sie sich aber als privater Verbraucher an einen Anwalt ihrer Wahl, dann berechnet sich dessen Honorar nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren werden mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Berechnungsarten ermittelt.Zum einen gibt es Betragsgebühren, zum anderen Gebühren, die abhängig sind vom zugrunde liegendem Streitwert. Betragsgebühren werden meistens im Strafrecht und im Sozialrecht erhoben, während im Zivilrecht der tatsächliche Streitwert zur Errechnung der Höhe der Gebühr herangezogen wird. Anhand dieses Streitwerts wird dann mit Hilfe einer Tabelle eine einfache Gebühr festgelegt. Diese Gebühr wird dann unter Bezugnahem auf die erbrachten Leistungen des Anwalts mit einem individuellen Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert.

Kurz um: Sprechen sie einfach mit ihrem Anwalt und dieser wird ihnen die Rechnung vorführen und den genauen Betrag nennen können.

Eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührensätzen ist dann von Vorteil, wenn der Aufwand einer Angelegenheit im speziellen Fall nicht vorhersehbar ist. Aufgrund der festgesetzten Gebührenstruktur, läßt sich so besser der Überblick behalten. Schließlich kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dieses hat schlichtweg den enormen Vorteil, daß von Anfang an Klarheit auf beiden Seiten herrscht.

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