Die Abgeltungssteuer wird als Steuerform direkt an der Quelle, aus der die Einkünfte fließen und ab 2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Kapitalvermögen wird aus Gewinnanteilen (Dividenden) z.B. Aktien gewonnen oder aus einer Teilhaberschaft einer Gesellschaft, aus Zinsen, Grundschulden und Hypotheken oder Renten. Im Unterschied zu bisher erhobenen Kapitalertragssteuer, wird die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz erhoben. Zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, beträgt der Abgeltungssteuersatz 25%. Eine Sonderregelung gibt es für Steuerzahler mit weniger Einkommen. Damit diese nicht überproportional versteuert werden, können sie von einem Veranlagungsrecht Gebrauch machen. Vorteilhaft ist diese Abgeltungssteuer für Steuerzahler mit einem Einkommenssatz über 25%.